Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.08.1977

Rechtsprechung
   BGH, 14.07.1977 - 4 StR 291/77   

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BGH, 14.07.1977 - 4 StR 291/77 (https://dejure.org/1977,2018)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1977 - 4 StR 291/77 (https://dejure.org/1977,2018)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1977 - 4 StR 291/77 (https://dejure.org/1977,2018)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung auf einzelne Beschwerdepunkte - Anwendbarkeit des § 213 Strafgesetzbuch (StGB) bei einem Totschläger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 2086
  • MDR 1977, 942
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der

    Auszug aus BGH, 14.07.1977 - 4 StR 291/77
    Nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. BGHSt 19, 46, 48; 27, 70 - je mit Nachw.) kann ein Rechtsmittel auf solche Beschwerdepunkte beschränkt werden, die losgelöst von dem nicht angegriffenen Teil der Entscheidung nach dem inneren Zusammenhang rechtlich und tatsächlich selbständig beurteilt werden können, ohne eine Prüfung des übrigen Urteilsinhalts notwendig zu machen.

    Ob eine Beschränkung wirksam ist, hat das Rechtsmittelgericht nach der besonderen Lage des Einzelfalles aus der Sicht des Ergebnisses seiner Beratung zu entscheiden (BGHSt 27, 70, 72).

  • BGH, 24.07.1963 - 4 StR 168/63

    Anfechtung einer Verurteilung auf Grund der nichtigen Vorschriften der §§ 49

    Auszug aus BGH, 14.07.1977 - 4 StR 291/77
    Nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. BGHSt 19, 46, 48; 27, 70 - je mit Nachw.) kann ein Rechtsmittel auf solche Beschwerdepunkte beschränkt werden, die losgelöst von dem nicht angegriffenen Teil der Entscheidung nach dem inneren Zusammenhang rechtlich und tatsächlich selbständig beurteilt werden können, ohne eine Prüfung des übrigen Urteilsinhalts notwendig zu machen.
  • BGH, 04.07.1952 - 2 StR 213/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.07.1977 - 4 StR 291/77
    Die vom Verteidiger wirksam erklärte Beschränkung des Rechtsmittels stellt einen Teilverzicht dar (BGHSt 3, 46).
  • BGH, 20.04.1956 - 1 StR 116/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.07.1977 - 4 StR 291/77
    Es könnte von Bedeutung sein, daß die Ehefrau zum Gagenstand ihrer Kränkung den körperlichen Zustand des Angeklagten gemacht hat; es wird u.a. darauf ankommen, ob sie dabei - ohne Zutun und ohne Verschulden des Angeklagten - einen Bereich angesprochen hat, der nicht ohne weiteres mit dem früheren möglicherweise ehezerstörenden Verhalten des Angeklagten in Verbindung gebracht werden kann (vgl. RG JW 1930, 919; BGH, Urteil vom 20. April 1956 - 1 StR 116/56).
  • BGH, 21.02.2018 - 1 StR 351/17

    Mord (niedrige Beweggründe: Tötung des sich vom Täter abwendenden Intimpartners;

    Einer vom Schuldspruch unabhängigen Überprüfung des Strafausspruchs entgegenstehende Gründe sind, auch im Hinblick auf die Anwendung von § 213 Alt. 2 StGB (vgl. BGH, Urteile vom 14. Juli 1977 - 4 StR 291/77 Rn. 4 ff. (insoweit nicht abgedruckt in NJW 1977, 2086) und vom 21. März 2017 - 1 StR 663/16, StV 2017, 543 f.), nicht ersichtlich.
  • BGH, 27.10.1982 - 3 StR 365/82

    Milderungsgrund der Reizung zum Zorn - Totschlag - Minder Schwerer Fall -

    In der neuen Hauptverhandlung wird das Landgericht Gelegenheit haben, auch den Milderungsgrund der Reizung zum Zorn (§ 213 StGB, erste Alternative) nochmals zu prüfen (vgl. BGH NJW 1977, 2086; BGH bei Holtz MDR 1978, 110 f; 1979, 106 f).

    Die Vergünstigung kommt dem Täter selbst dann zugute, wenn neben der Reizung zum Zorn noch andere Motive zur Tatauslösung beigetragen haben, sofern sie den Zorn nicht in eine unerhebliche Rolle verdrängt hatten (BGH NJW 1977, 2086; BGH bei Holtz MDR 1979, 106 f; vgl. ferner Senatsbeschlüsse vom 24. September 1980 - 3 StR 329/80 - und 3. Dezember 1980 - 3 StR 430/80).

  • BGH, 19.12.1979 - 3 StR 427/79

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordes - Abgrenzung des versuchten

    Für den nach der Vorgeschichte der Taten nicht fernliegenden Fall, daß der Angeklagte sich zu diesen Taten jedenfalls auch aus Zorn hat hinreißen lassen, ist - falls das neu entscheidende Schwurgericht, das auf Grund der Revision der Staatsanwaltschaft (s. unten Ziff. II) auch die Schuldfrage neu überprüfen muß, nicht zu einer Verurteilung wegen zweier Mordversuche kommt - zu beachten; Die Vergünstigung der ersten Alternative des § 213 StGB kommt auch dem Täter zugute, bei dem neben der Reizung zum Zorn noch andere Motive die Tat ausgelöst haben, sofern sie den Zorn nicht in eine unerhebliche Rolle verdrängt haben (BGH NJW 1977, 2086).
  • LG Duisburg, 30.08.2010 - 35 Ks 11/09

    Irrige Annahme des Vorliegens der Voraussetzungen einer Notwehrlage ohne

    Das Mitwirken anderer Umstände ist unschädlich, solange der Zorn seine die Tat auslösende, nicht H untergeordnete Bedeutung behält (BGH, Urteil vom 14.7. 1977 - 4 StR 291/77).
  • BGH, 22.12.1982 - 3 StR 457/82

    Verwendung des Schimpfwortes "Schwein" als schwere Beleidigung - Schwere Kränkung

    Die Vergünstigung kommt dem Täter selbst dann zugute, wenn neben der Reizung zum Zorn noch andere Motive zur Tatauslösung beigetragen haben, sofern sie den Zorn nicht in eine unerhebliche Rolle verdrängt hatten (BGH NJW 1977, 2086; BGH bei Holtz MDR 1979, 106 f [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; vgl. ferner Senatsbeschlüsse vom 24. September 1980 - 3 StR 329/80 , vom 3. Dezember 1980 - 3 StR 430/80 - und vom 27. Oktober 1982 - 3 StR 365/82).
  • BGH, 12.06.1981 - 3 StR 129/81

    Reizung zum Zorn als besonderer Strafmilderungsgrund einer Körperverletzung mit

    Liegen in einem Totschlagsfall die Voraussetzungen der 1. Alternative des § 213 StGB vor, so darf der Strafzumessung nur der für minder schwere Fälle des Totschlags geltende Strafrahmen der genannten Vorschrift zugrunde gelegt werden (BGHSt 25, 222, 224; Beschluß vom 13. Juni 1979 - 2 StR 147/79, bei Holtz MDR 1979, 987; vgl. auch BGH NJW 1977, 2086, bei Holtz MDR 1979, 106, 107 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79] und Beschluß vom 25. Juli 1979 - 3 StR 244/79; Dreher/Tröndle, StGB 40, Aufl. § 213 Rdn 2; aA Eser in Schönke/Schröder, StGB 20. Aufl. § 213 Rdn 14; Hörn in SK § 213 Rdn 10).
  • BGH, 18.10.1978 - 3 StR 355/78

    Vorliegen eines starken Affekts bei Erinnerungslücken - Minder schwerer Fall des

    Die Vergünstigung, der ersten Alternative des § 213 StGB kommt aber auch dem Täter zugute, bei dem die Tat nicht ausschließlich durch eine "Reizung zum Zorn", sondern auch durch andere Motive ausgelöst worden ist, sofern diese den Zorn nicht in eine unerhebliche Rolle verdrängt haben (BGH NJW 1977, 2086).
  • BGH, 13.09.1977 - 1 StR 415/77

    Minder schwerer Fall bei Totschlag unter dem unmittelbaren Eindruck einer

    Der Täter muß beim Entschluß zur Tat und bei deren Verwirklichung noch entscheidend und bestimmend unter dem Einfluß der schweren Kränkung gestanden haben (BGH, Urteil vom 14. Juli 1977 - 4 StR 291/77).
  • BGH, 24.09.1980 - 3 StR 329/80

    Handeln ohne eigenes Verschulden unter dem Eindruck der durch die Beleidigungen

    Da der Angeklagte somit ohne eigenes Verschulden unter dem Eindruck der durch die Beleidigungen hervorgerufenen Erregungen gehandelt hat und weil § 213 1. Alternative StGB auch gegeben ist, wenn der Täter sich auch durch Haß- oder Rachegefühle hat mitbestimmen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1977 - 4 StR 291/77 -), läßt sich dem angegriffenen Urteil nicht entnehmen, warum die Strafkammer die Voraussetzungen des § 213 1. Alternative StGB nicht als gegeben ansieht.
  • BGH, 11.04.1978 - 1 StR 58/78

    Revisionsrechtliche Auswirkungen einer ausgebliebenen Vereidigung trotz

    Daß er daneben möglicherweise auch aus Wut über die frühere Beschuldigung gehandelt hat, sich der Tochter Y. unsittlich genähert zu haben, stünde der Annahme des § 213 StGB dann nicht entgegen, wenn daneben der durch die Beleidigung ausgelöste Zornaffekt seine Bedeutung beibehalten hat; denn der Täter muß beim Entschluß zur Tat und bei deren Verwirklichung noch entscheidend und bestimmend unter dem Einfluß der schweren Kränkung gestanden haben (BGH, Urteile vom 13. September 1977 - 1 StR 415/77 - und vom 14. Juli 1977 - 4 StR 291/77).
  • BGH, 13.07.1983 - 3 StR 218/83

    Annhame eines minder schweren Falles des Totschlags wegen Verspottung des Täters

  • BGH, 29.04.1980 - 5 StR 32/80

    Abgrenzung von Totschlag und Körperverletzung mit Todesfolge - Gewalttätige

  • LG Kassel, 24.08.2022 - 10 Ks 1690 Js 44771/21
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Rechtsprechung
   BGH, 10.08.1977 - 6 StE 1/77   

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BGH, 10.08.1977 - 6 StE 1/77 (https://dejure.org/1977,1000)
BGH, Entscheidung vom 10.08.1977 - 6 StE 1/77 (https://dejure.org/1977,1000)
BGH, Entscheidung vom 10. August 1977 - 6 StE 1/77 (https://dejure.org/1977,1000)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen eine Entscheidung des im ersten Rechtszug zuständigen Oberlandesgerichts über den Antrag des Verteidigers, dem Angeklagten Akteneinsicht zu gewähren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 27, 244
  • NJW 1977, 2086
  • MDR 1977, 942
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.01.1976 - StB 1/76

    Anfechtung von dem Untersuchungsgefangenen auferlegten Beschränkungen durch das

    Auszug aus BGH, 10.08.1977 - 6 StE 1/77
    Der erkennende Senat hat bereits anläßlich der Anfechtung von oberlandesgerichtlichen Nebenentscheidungen zum Haftrecht ausgesprochen, daß die Regelung in § 304 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz StPO nur die Bedeutung einer Ausnahme von dem grundsätzlichen Ausschluß der Anfechtbarkeit oberlandesgerichtlicher Entscheidungen hat, und daß deshalb eine enge Auslegung der Vorschrift geboten ist (BGHSt 25, 120; 26, 270).
  • BGH, 09.12.1975 - StB 28/75

    Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen Verdachts geheimdienstlicher

    Auszug aus BGH, 10.08.1977 - 6 StE 1/77
    Auf dieser Grundlage hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in jüngster Zeit mehrfach auch außerhalb des in § 304 Abs. 4 Satz 2 StPO geregelten Bereichs Beschwerden gegen oberlandesgerichtliche Entscheidungen als unzulässig behandelt (BGHSt 26, 250; NJW 1976, 431; 1976, 525, 1977, 156).
  • BGH, 25.01.1973 - 7 BJs 316/70

    Nichtzulässigkeit einer Beschwerde - Anfechtbarkeit angeordneter Auflagen einer

    Auszug aus BGH, 10.08.1977 - 6 StE 1/77
    Der erkennende Senat hat bereits anläßlich der Anfechtung von oberlandesgerichtlichen Nebenentscheidungen zum Haftrecht ausgesprochen, daß die Regelung in § 304 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz StPO nur die Bedeutung einer Ausnahme von dem grundsätzlichen Ausschluß der Anfechtbarkeit oberlandesgerichtlicher Entscheidungen hat, und daß deshalb eine enge Auslegung der Vorschrift geboten ist (BGHSt 25, 120; 26, 270).
  • BGH, 18.12.1975 - 4 BJs 129/72

    Vorbereitung eines Wiederaufnahmeverfahrens - Rechtsmittel bei Ablehnung der

    Auszug aus BGH, 10.08.1977 - 6 StE 1/77
    Auf dieser Grundlage hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in jüngster Zeit mehrfach auch außerhalb des in § 304 Abs. 4 Satz 2 StPO geregelten Bereichs Beschwerden gegen oberlandesgerichtliche Entscheidungen als unzulässig behandelt (BGHSt 26, 250; NJW 1976, 431; 1976, 525, 1977, 156).
  • BGH, 09.12.1975 - 4 BJs 160/74

    Anfechtbarkeit einer Entscheidung des im ersten Rechtszug zuständigen

    Auszug aus BGH, 10.08.1977 - 6 StE 1/77
    Auf dieser Grundlage hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in jüngster Zeit mehrfach auch außerhalb des in § 304 Abs. 4 Satz 2 StPO geregelten Bereichs Beschwerden gegen oberlandesgerichtliche Entscheidungen als unzulässig behandelt (BGHSt 26, 250; NJW 1976, 431; 1976, 525, 1977, 156).
  • BGH, 06.06.2019 - StB 11/19

    Staathaftigkeit der Beschwerde bei Beschlüssen und Verfügungen die Akteneinsicht

    Eine Entscheidung über bestimmte Modalitäten der Akteneinsicht unterfällt indes nicht § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 4 StPO (s. BGH, Beschluss vom 10. August 1977 - StB 153/77, BGHSt 27, 244, 245; KK/Willnow, StPO, 8. Aufl., § 147 Rn. 28).
  • OLG Brandenburg, 20.09.1995 - 2 Ws 174/95

    Rechtswegeröffnung bei richterlichen Entscheidungen über das Akteneinsichtsrecht

    Gegen die Statthaftigkeit der Beschwerde ergeben sich vorliegend auch nicht etwa Bedenken im Hinblick auf § 147 Abs. 4 Satz 2 StPO , denn mit dem Antrag wird nicht eine lediglich der Mitgabe der Akten in die Geschäftsräume oder die Wohnung des Verteidigers vergleichbare Modalität der Akteneinsicht beantragt (vgl. zur "Modalität" auch BGHSt 27, 244 ff, 245).
  • BGH, 29.10.1980 - 1 StE 4/78

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Beschwerde gegen einen abgelehnten Antrag

    Der erkennende Senat hat bereits entschieden, daß die Regelung des § 304 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz StPO nur die Bedeutung einer Ausnahme von dem grundsätzlichen Ausschluß der Anfechtung oberlandesgerichtlicher Entscheidungen hat, und daß deshalb eine enge Auslegung geboten ist (vgl. BGHSt 27, 244 ).
  • BGH, 14.03.1979 - 1 StE 7/78
    Denn oberlandesgerichtliche Beschlüsse sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur in den engen, vom Gesetz bestimmten Grenzen mit einem Rechtsmittel anfechtbar (BGHSt 25, 120; 26, 250; 26, 270; 27, 96, 97; 27, 244).
  • BGH, 11.05.1979 - StB 26/79
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  • BGH, 29.11.1994 - StB 21/94
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  • LG Chemnitz, 29.10.2008 - 2 Qs 117/08
    Beschwerdefähig ist jedoch nur die Entscheidung über die Akteneinsicht als solche, nicht über deren Modalitäten, was sich aus der Regelung des § 147 Abs. 4 S. 2 StPO herleitet (Karlsruher Kom.z. StPO, 6. Aufl., § 147, Rn. 28; Löwe-Rosenberg, § 147, Rn. 147; BGHSt 27, 244; OLG Hamm MDR 93, 788), außer diese führen im Ergebnis zur vollständigen Versagung der Akteneinsicht (OLG Hamm a.a.O. zur Abholung von Akten auf "Raucher-Geschäftsstelle").
  • OLG Köln, 21.09.1998 - 16 Wx 132/98

    Gerichtliche Überprüfung einer folgenlos abgeschlossenen Überwachungsmaßnahme

    Anders als in einem Strafverfahren, in dem nach einhelliger Meinung dem Verteidiger umfassende Einsicht in die dem Gericht vorliegenden und der Verurteilung zugrunde liegenden Akten zu gewähren ist - ggfs. unter Hinweis auf die Geheimhaltungspflicht und die Strafbarkeit nach § 353b Abs. 2 StGB - ( vgl. BGHSt 18, 369, 372; NJW 77, 2086; Löwe/Rosenberg/Lüderssen, StPO, 24.A., § 147, Rz. 27 ff; KK/Laufhütte, StPO, 3.A., § 147, Rz. 7 a.E.), stellt sich hier die Interessenlage anders dar.
  • BGH, 11.05.1979 - 4 BJs 40/79

    Anforderungen an die Sicherung des Verfalls von Wertersatz - Voraussetzungen für

    Denn ebenso wie oberlandesgerichtliche Entscheidungen (vgl. hierzu BGHSt 25, 120; 26, 250; 26, 270; 27, 96, 97; 27, 244 [BGH 10.08.1977 - StB 153/77]; Beschluß vom 14. März 1979 - StB 6/79, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; Beschluß vom 20. April 1979 - StB 24/79) sind Verfügungen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs nach der seit dem 1. Januar 1979 geltenden Regelung des § 304 Abs. 5 nur ausnahmsweise in den engen, einer Ausdehnung nicht zugänglichen gesetzlichen Grenzen mit einem Rechtsmittel anfechtbar.
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